Führungs- und Nachwuchskräfte aus:
- Industrie
- Handwerk
- Handel
- Banken
- Versicherungen
Teilnehmer/innen mit folgenden Abschlüssen können zugelassen werden:
- Betriebswirt/in des Handwerks
- Betriebswirt/in (HWK, GA, IHK, VWA)
Auch Nicht-Betriebswirte (z.B. Meister, staatl. gepr. Techniker, Bilanzbuchhalter, Industriefachwirte) können bei nachfolgenden Voraussetzungen zugelassen werden. Diese Teilnehmer müssen eventuell zusätzliche kostenpflichtige Vorlesungen belegen.
- Abitur oder Fachhochschulreife und zweijährige Berufspraxis, i.d.R. erworben durch eine Berufsausbildung
- abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und drei Jahre Berufserfahrung im erlernten Beruf