Meisterschule Zahntechniker/in:
Seit 2007 gilt für das Zahntechniker-Handwerk die neue Meisterprüfungsverordnung. Die Prüfung der Fachtheorie wird in drei Themenblöcke aufgeteilt und findet an zwei Tagen im direkten Anschluss an die Fachtheorie statt.
Geprüft werden
- 1. Konzeption, Gestaltung und Fertigungstechnik
- 2. Auftragsabwicklung
- 3. Betriebsführung und Betriebsorganisation
Auszug aus der Prüfungsordnung:
„(1) Durch die Prüfung in Teil 2 soll der Prüfling in den in Absatz (2) genannten Handlungsfeldern seine Handlungskompetenz dadurch nachweisen, dass er berufsbezogene Probleme analysieren und bewerten sowie Lösungswerte aufzeigen und dokumentieren und dabei aktuelle Entwicklungen berücksichtigen kann.
(2) Handlungsfelder sind:
1. Konzeption, Gestaltung und Fertigungstechnik
2. Auftragsabwicklung
3. Betriebsführung und Betriebsorganisation
(3) In jedem Handlungsfeld ist mindestens eine Aufgabe zu bearbeiten, die fallorientiert sein muss. Dazu kommen noch fallunabhängige Aufgaben.
(4) Die Fachtheorieprüfung wird schriftlich unter Klausurbedingungen durchgeführt. Pro Fach sind nicht mehr als drei Stunden Zeit vorgesehen. Die fachtheoretische Prüfung ist bestanden, wenn im Durchschnitt aller Prüfungsfächer (Handlungsfelder) mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht wurden und in keinem Handlungsfeld ungenügende Prüfungsleistungen erzielt wurden. Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils 2 der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausreichende Prüfungsleistung. Ist die Prüfung in einem Handlungsfeld auch nach durchgeführter Ergänzungsprüfung mit weniger als 30 Punkten bewertet worden, ist die Prüfung des Teils 2 nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung:
Die mündliche Ergänzungsprüfung ist auf Antrag des Prüflings, oder im Ermessen des Prüfungsausschusses, ausschließlich in einem Handlungsfeld möglich, wenn im Durchschnitt aller Prüfungsfächer keine ausreichenden schriftlichen Leistungen (weniger als 50 Punkte) erbracht wurden. Die mündliche Ergänzungsprüfung ist ausgeschlossen, wenn in zwei Handlungsfeldern ungenügende schriftliche Leistungen (weniger als 30 Punkte) erbracht wurden. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 20 Minuten dauern.
Weitere Informationen zum Ablauf der Meisterprüfung finden Sie unter www.wissen-hoch-drei.de/zahntechnik.
Die Prüfung findet vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Freiburg statt. Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei der Handwerkskammer Freiburg, Bismarckallee 6, 79098 Freiburg. Die Mitarbeiter/innen der Handwerkskammer beraten Sie gerne. Sie erreichen diese unter der Telefonnummer 0761 21800-245.