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Die Meisterprüfung ist eine staatliche Prüfung, die von ehrenamtlichen Meisterprüfungsausschüssen nach den Vorschriften der Handwerksordnung und der hierzu erlassenen Meisterprüfungsordnung abgenommen wird. Die Meisterprüfung gliedert sich in vier rechtlich selbstständige Prüfungsteile:
Teil I: Fachpraxis
Teil II: Fachtheorie
Teil III: betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
Teil IV: berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse
Die einzelne Teile der Prüfung können in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Terminen abgelegt werden. Jeder Prüfungsteil kann bis zu dreimal wiederholt werden.
Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung erfolgt in eigens dazu eingerichteten Meistervorbereitungslehrgängen, die von den Gewerbe Akademien der Handwerkskammer Freiburg oder anderen Träger wie staatliche Meisterschulen angeboten werden.
Die Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt durch die Handwerkskammer. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link:
Wir haben für Sie die Meister-Prüfungsordnungen als Downloads zum Nachlesen zusammengestellt. Die einzelnen Ordnungen finden Sie unter folgendem Link: