Beratungshotline:
Mo.-Do., 07:30-17:30,
Fr. 07:30-15:00 Uhr
Freiburg 0761 15250-0
Offenburg 0781 793-0
Schopfheim 07622 6868-0
Bei der Zulassung wird zwischen der Meisterprüfung zu einem zulassungspflichtigem (Anlage A) und einem zulassungsfreiem (Anlage B) Handwerk unterschieden. Beim zulassungspflichtigen Handwerk ist für das selbstständige Betreiben eines Handwerks in der Regel die abgelegte Meisterprüfung Voraussetzung.
Beim zulassungsfreien Handwerk ist dagegen kein Qualifikationsnachweis nötig.
Zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk wird zugelassen:
Welche Handwerke zulassungspflichtig sind, können Sie im folgenden PDF-Dokument nachlesen.
Zur Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk wird zugelassen:
Hier finden Sie den Zulassungsantrag zur Meisterprüfung/Erwachsenenprüfung als PDF-Dokument zum Download.