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Zulassung

Bei der Zulassung wird zwischen der Meisterprüfung zu einem zulassungspflichtigem (Anlage A) und einem zulassungsfreiem (Anlage B) Handwerk unterschieden. Beim zulassungspflichtigen Handwerk ist für das selbstständige Betreiben eines Handwerks in der Regel die abgelegte Meisterprüfung Voraussetzung.

Beim zulassungsfreien Handwerk ist dagegen kein Qualifikationsnachweis nötig.

Zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A)

Zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk wird zugelassen:

  • wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat

    oder
  • wer in einem damit verwandten Handwerk eine Gesellenprüfung bestanden hat

    oder
  • wer eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat
  • Weiterhin wird auch zugelassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit (mind. 2 Jahre) ausgeübt hat.


Welche Handwerke zulassungspflichtig sind, können Sie im folgenden PDF-Dokument nachlesen.

Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B)

Zur Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk wird zugelassen:

  • wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.


    Für die Ablegung des Teil III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung. Welche die zulassungsfreien Handwerke sind, können Sie im folgenden PDF-Dokument nachlesen.

Zulassungsantrag zur Meisterprüfung/Erwachsenenprüfung

Hier finden Sie den Zulassungsantrag zur Meisterprüfung/Erwachsenenprüfung als PDF-Dokument zum Download.