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Prüfungsgebühren

Nach der ab 1. Januar 2012 gültigen Gebührenordnung der Handwerkskammer Freiburg werden für die Meisterprüfung folgende Prüfungsgebühren erhoben:

Meisterprüfungsgebühren
bei Ablegung der Teile I - IV: 875 Euro
 
Teilgebühr für einzelene Prüfungsteile:
Teil I: 300 Euro
Teil II: 275 Euro
Teil III: 150 Euro
Teil IV: 150 Euro

Erforderliche Materialkosten, Raummiete und anfallende Schaumeisterkosten, die bei der Durchführung des Prüfungsteils I (Fachpraxis) anfallen, werden zusätzlich berechnet. Bei Wiederholungsprüfungen wird ebenfalls die gesamte Prüfungsgebühr für den jeweiligen Teil erhoben. Die Prüfungsgebühren werden mit der Prüfungseinladung erhoben und sind innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Einladung zur Zahlung fällig.

Hier finden Sie die Aufstellung der Prüfungsgebühren für die Meisterprüfung noch einmal als PDF-Dokument zum Download.