Seit Juli 2009 gelten verbesserte Konditionen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Sie können einen bestimmten Teil der Lehrgangskosten als Zuschuss erhalten.
Bestimmte Fachkurse können mit 30% oder 50% gefördert werden, unterstützt durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.