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Icon Zuschuss Meister-Bafög Förderung nach AFBG

Seit Juli 2009 gelten verbesserte Konditionen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Sie können einen bestimmten Teil der Lehrgangskosten als Zuschuss erhalten.

Darüber hinaus gelten mit dem am 01.10.2010 in Kraft getretenen 23. Änderungsgesetz zum BAföG bei Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. Die Bedarfssätze und Freibeträge sind wie im BAföG auch im Meister-BAföG um 2 Prozent und die Freibeträge um 3 Prozent angestiegen.

Das "Meister-BAföG" unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung, um durch eine kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen hinweg dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu sichern.
Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. „Meister-BAföG“ – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen.

Das „Meister-BAföG“ unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.